Neue Fördermittel: 150 Mio. Euro für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur

12. Juni 2024 / Allgemein
Neue Fördermittel: 150 Mio. Euro für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt sein Förderprogramm für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur fort. Unternehmen können ab dem 3. Juni 2024 wieder Förderanträge stellen. Das Programm zielt insbesondere auf das Transport- und Logistikgewerbe, Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie gewerbliche Flottenanwender wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter.
Kernpunkte des Förderprogramms:
– Ziel: Unterstützung beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw.
– Fördersumme: Insgesamt 150 Millionen Euro.
– Förderfähige Ausgaben: Investitionsausgaben für Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Installation und notwendige technische Ausrüstung.
– Förderquote: Bis zu 40% für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 20% für Großunternehmen.
– Maximale Förderung: 14.000 Euro (50-149 kW Ladeleistung) und 30.000 Euro (>150 kW) für KMUs, 7.000 Euro und 15.000 Euro für Großunternehmen pro Ladepunkt.
Bedingungen:
– Schnellladepunkte müssen in Deutschland errichtet und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens bleiben.
– Der erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
– Keine Förderung von Planungsleistungen Dritter, Leasingraten oder Mietausgaben.
– Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht erlaubt.
– Auftragsvergabe erst nach Bewilligung des Antrags.
Fristen:
–Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.